Endlich ein besseres Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Inklusion kann nur gelingen, wenn
- alle erkrankten oder behinderten Beschäftigten vom Arbeitgeber die Suche nach Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangen können, anstatt in die Frühverrentung gedrängt zu werden,
- alle Beschäftigten vom Arbeitgeber verlangen können, dass er an ihrer stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) mitwirkt, damit die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingt und
- Arbeitgebern nicht die Möglichkeit eröffnet wird, sich von ihrer Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen freizukaufen.
Der Gesetzentwurf zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts¹ (PDF-Datei) fördert die Frühverrentung und lässt ausdrücklich den Freikauf von der Beschäftigungspflicht zu. Er muss deshalb geändert werden!
Herr Heil, verhindern Sie diesen betrieblichen sozialpolitischen Rückschritt!
Petition an den Minister
Aktuell engagieren wir uns gegen den sozialpolitischen betrieblichen Wahnsinn einer arbeitnehmerfeindlichen Politik, die im neuen Gesetz zementiert werden soll – und das im völligen Gegensatz zu den Aussagen der SPD-Vorsitzenden uns gegenüber wie auch gegenüber den Festlegungen der Ampelregierung im Koalitionsvertrag.
Wer aber gegen etwas kämpft sollte auch Wissen, welches unsere eigentlichen Ziele beim BEM sind. Der wesentliche Kern unserer Forderung ist eine Ausweitung der Mitbestimmung für die gewählten Interessenvertreter:innen. Ohne der Ausweitung der Mitbestimmung wird es keine Verbesserungen geben.
Darum unterschreiben sie bitte auch die Petition an den Bundesarbeitsminister.
¹ Abgerufen hier am 16.1.2023.
Offener Brief
… von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Belegschaften
Sehr geehrter Herr Minister Heil!
Die Koalition verspricht »Fortschritt wagen«. Ihr Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt ist kein Fortschritt.
- Seit 70 Jahren wird ein Bußgeld verhängt, wenn Arbeitgeber keine schwerbehinderten Menschen einstellen oder Beschäftigte, die bei der Arbeit schwerbehindert werden, ausgliedern wollen. Jetzt soll der sanktionslose Freikauf von der Mindestbeschäftigungspflicht zugelassen werden. Das ist echter Rückschritt!
- Die SPD-Vorsitzende hat 2021 einen »Rechtsanspruch auf ein BEM« und die »stufenweise Wiedereingliederung … für alle Beschäftigten« versprochen. Dies wurde in den Koalitionsvertrag übernommen: »Das BEM wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel »Hamburger Modell«).« Aber in Ihrem Gesetzentwurf fehlt die Umsetzung, obwohl sie dringend erforderlich ist. Ohne diese Ansprüche können Menschen, die krank oder behindert sind, ausgegliedert und in die vorzeitige Verrentung gedrängt werden. Mit BEM und »Hamburger Modell« könnte dagegen leidensgerechte bzw. behinderungsgerechte Arbeit gefunden werden. Ihr Gesetzentwurf fördert die Frühverrentung.
Was ist zu tun?
Inklusion durch Ansprüche auf BEM und stufenweise Wiedereingliederung fördern! Keinen Freikauf von der Beschäftigungspflicht zulassen!
Unser Vorschlag:
Diesen Brief massenhaft zu beschließen. Den Brief dann per E-Mail an die lokalen Bundestagsabgeordneten und in »CC« immer an den Bundesarbeitsminister schicken. Und uns bitte in Form einer kurzen Mail-Mitteilung, gerne auch mit Foto(s), zusenden, damit wir viel davon auf der Homepage veröffentlichen können.
Ab Februar beginnt die Blütezeit der Krokusse (Mausklick auf das Foto). Bei dem oft trüben und regnerischen Wetter ein farbenfroher Anblick, der die neue Ausgabe des SBV InfoBrief einleitet. Auf dem letzten Treffen des Landesarbeitskreis Teilhabe- und Behindertenpolitik in ver.di Niedersachsen/Bremen habe ich viele neue Kolleginnen und Kollegen kennen gelernt, von denen sich bereits einige zu unserem monatlichen Newsletter angemeldet haben. Jürgen Bauch