Hintergrund

Hintergründe

Unser bundesweit aktives, engagiertes Bündnis zur Verbesserung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) hat den neuen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der am 21.12.2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, gelesen und bewertet.

Worum geht es?

Das BMAS (Bundesministerium Arbeit und Soziales) hat am 4.11.2022 den Referentenentwurf eines »Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts« erarbeitet. Am 24.11.2022 wurde der (stark geschwächte) Entwurf den Verbänden z.B. dem DGB  und dem VDK sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zur Anhörung zugeleitet. Am 21.12.2022  wurde der Entwurf im Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat zur Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens übersandt. Die (nur geringfügige) Erhöhung der Ausgleichsabgabe soll am 1.1.2024 in Kraft treten. Ausgleichsabgaben zahlen die Arbeitgeber:innen an das zuständige Integrationsamt, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

  • Der Anspruch auf eine »stufenweise Wiedereingliederung« (Hamburger Modell) ist im aktuellen Gesetzentwurf weggefallen. Das ist eine nicht hinzunehmende Verschlechterung für Arbeitnehmer:Innen. Über diesen Weg werden mehr Arbeitnehmer aus den Arbeitsleben herausgedrängt (kalte Entlassungen) und letztendlich in der Altersarmut landen.
  • Der Rechtsanspruch auf die Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Verpflichtung des Arbeitgebers, daran positiv mitzuwirken, wird im Entwurf ebenfalls nicht mehr berücksichtigt.
  • Und Bußgelder, die seit 70 Jahren gegen Arbeitgeber verhängt werden können, wenn sie mutwillig oder grob fahrlässig keine Beschäftigung mit Behinderungen  Menschen mit Behinderung Beschäftigen, sollen entfallen.

Weitere Informationen von Prof. Franz Josef Düwell, Vors. RiBAG a.D. sind hier zu finden.