BEM

Was ist BEM?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in Deutschland ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und zur Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitsunfähigen Mitarbeitern. Es ist Teil des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) und wird von den Arbeitgebern in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern und den zuständigen Behörden durchgeführt.

Das Ziel des BEM ist es, arbeitsunfähige Mitarbeiter so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und eine langfristige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Dazu werden Maßnahmen ergriffen, die auf die individuellen Bedürfnisse des betroffenen Mitarbeiters abgestimmt sind. Dies kann beispielsweise durch Anpassungen am Arbeitsplatz, die Unterstützung durch einen Betriebsarzt oder die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen.

Die Umsetzung des BEM erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem betroffenen Mitarbeiter und dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, schnellstmöglich ein BEM durchzuführen, sobald ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig wird (§ 167 SGB IX). Der betroffene Mitarbeiter hat das Recht auf Mitwirkung und Information, und der Rentenversicherungsträger unterstützt das BEM durch finanzielle Mittel und Beratung.

Beschäftigte haben jedoch keinen Individualanspruch auf Durchführung eines BEM. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 7. September 2021 in der Entscheidung 9 AZR 571/20 festgestellt.

In Betrieben nach dem Betriebsverfassungsgesetz und für Mitarbeitervertretungen besteht für die Beschäftigten aber dann  ein individueller Rechtsanspruch, wenn es dazu eine freiwillige Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung gibt.

Es gibt auch eine Vielzahl von Förderprogrammen und Unterstützungsmaßnahmen, die Arbeitgeber in Anspruch nehmen können, um das BEM durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Integrationsämter, die Arbeitsagenturen und die Rentenversicherungsträger.

Insgesamt hat das BEM in Deutschland dazu beigetragen, die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und die berufliche Integration von arbeitsunfähigen Mitarbeitern zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, dass Arbeitgeber ihre Verpflichtungen im BEM ernst nehmen und eng mit den betroffenen Mitarbeitern und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten.